Hygienemanagement: Grundlagen und praktische Umsetzung Teil 2

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Teil 2

Das Infektionsschutzgesetz überträgt den Gesundheitsämtern die Aufgaben, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Um dem gerecht zu werden, ermitteln die Mitarbeitenden immer dann, wenn dem Gesundheitsamt Erkrankungs- und Verdachtsfälle gemeldet werden und meldet die Erkenntnisse weiter. Außerdem werden entsprechend notwendige Maßnahmen eingeleitet.

Gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 8 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) haben Zahnarztpraxen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft (dieser entspricht den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts) Maßnahmen zu treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Ebenso können Zahnarztpraxen gemäß § 23 Abs. 6 IfSG durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Des Weiteren gibt § 36 Abs. 2 IfSG den Gesundheitsämtern die Möglichkeit Einrichtungen infektionshygienisch zu überwachen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden.
In dieser Veranstaltung werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: infektiologische Meldungen, Ermittlungen sowie Begehung der Zahnärztlichen Praxis.

Hierbei handelt es sich um ein Pflichtmodul der Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen. Dieses Pflichtmodul besteht aus zwei Teilen.

Angebot der Akademie AÖGW. Anmeldung und weitere Informationen unter www.akademie-oegw.de

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