Angebot der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf "Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes"

Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten deutschen Bundesländern. Gesetzliche Grundlagen für die gutachterliche Tätigkeit sind die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder, sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei werden notwendigerweise auch die Rechtsbereiche der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen berührt, so dass fundierte Kenntnisse zur Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ) und zum Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Eine besondere Anforderung in der gutachterlichen Tätigkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte der Gesundheitsämter besteht in der Fähigkeit, ärztlichen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichen und gesetzlichen Kenntnissen zu verknüpfen. Ziel der zweitägigen Veranstaltung ist daher, anhand praktischer Fallbeispiele der Referenten und Teilnehmer auf fachliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Besonderheiten einzugehen, die mit der gutachterlichen Tätigkeit verknüpft sind.
Besonderheiten des Beihilferechts einzelner Bundesländer werden – entsprechend der Herkunft der Teilnehmer – gesondert berücksichtigt.
Die Teilnehmer werden gebeten, eine Kurzfassung der neuen GOZ sowie alle für sie relevanten und verbindlichen Rechtsgrundlagen zur Veranstaltung mitzubringen.

Es besteht für alle Teilnehmer die Möglichkeit, interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtertätigkeit vorzustellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und diskutiert werden. Die entsprechenden Unterlagen sind bitte rechtzeitig bereits im Vorfeld der Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung dem Veranstaltungsbüro zur Verfügung zu stellen!

Hinweis:

Der theoretische Teil der Weiterbildung zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen. Lehrgangsteil 1 umfasst die Module 1-3 des Weiterbildungskurses. Lehrgangsteil 2 umfasst die jeweils dreitägigen Gutachtenseminare „Grundsätze der zahnärztlichenBegutachtung“ und „Spezielle Aspekte der zahnärztlichen Begutachtung“, die in jährlichem Wechsel angeboten werden sowie den praxisorientierten zweitägigen „Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte“.


Weitere Informationen unter Akademie für öffentliches Gesundheitswesen

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