Zahnärztliche Vorsorge wird Teil des Gelben U-Hefts
Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der KZBV am 15. Mai 2025 beschlossen.
Damit werden künftig – neben den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9) auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert. Sie umfassen neben der klinischen Untersuchung unter anderem auch Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.
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