Bundes­rat stimmt Änderungen der zahn­ärzt­lichen Aus­bildung zu

Neue zahnärztliche Approbationsordnung verabschiedet

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 Änderungen an der zahnärztlichen Ausbildung zugestimmt. So wie die Reform 2017 ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegt wurde, kommt sie allerdings nicht: Die beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt lehnt der Bundesrat mit seinem Maßgabenbeschluss ab. Es bleibt vorerst bei der getrennten Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern. Die Länder begründen ihre Ablehnung der Zusammenlegung beider vorklinischen Ausbildungen damit, dass eine solch grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Diese werde allerdings erst im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt.

Damit ändert die aktuell beschlossene Verordnung nur die zahnärztlichen Inhalte der Approbationsordnung, die seit 1955 weitgehend unverändert gilt. Das Studium gliedert sich danach künftig in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt. Die ersten vier Semester enden mit dem "Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung". Der klinische Abschnitt besteht aus zwei Semestern anhand standardisierter Ausbildungssituationen "am Phantom" und vier Semestern mit Ausbildung am Patienten. Auch hier folgen jeweils staatliche Prüfungen.

Die Grundlagen der präventiven und der restaurativen Inhalte werden künftig besser und frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen. Die zahntechnischen Lehrinhalte werden auf die für den Zahnarzt und die Zahnärztin erforderlichen zahntechnischen Arbeitsweisen konzentriert. Auf diese Weise findet die fachliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin hin zu Prävention, Therapie und Erhaltung aller oralen Strukturen einschließlich der Entwicklung neuer Behandlungstechniken und -formen Eingang in die zahnmedizinische Ausbildung. Dem veränderten Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung, dem deutlichen Rückgang der Kariesprävalenz und der möglichen Zahnerhaltung bis ins Alter wird Rechnung getragen.
Ebenfalls Teil der Reform ist die Stärkung des Strahlenschutzes und der wissenschaftlichen Kompetenz der Studierenden. Letztere soll als Querschnittsfach eingeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: In den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums soll das Zahlenverhältnis von Lehrenden zu Studierenden verbessert werden: im so genannten Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und im Unterricht am Patienten von bisher 1:6 auf 1:3. In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat jedoch davor, dass die kleineren Lerngruppen nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen dürfen. Schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Insofern bittet er die Bundesregierung darum, diese Frage im Dialog mit den Ländern zu klären.

Setzt die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates um, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten lassen.
Weitere Informationen unter TOP 40 bundesrat.de

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