Wer eine Prüfung ablegt, kennt das Gefühl: Man hat sich vorbereitet, trotzdem bleibt die Nervosität. So ging es auch den Teilnehmenden der staatlichen Prüfung zur Fachzahnärztin / zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen, die am 15. Oktober in den Räumlichkeiten der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) stattfand. Am Ende konnten sie erleichtert aufatmen – alle haben bestanden.
Anastasia Wachtel, Ärztliche Referentin für Zahnmedizin und Kinder- und Jugendgesundheit der AÖGW, war als eine von vier Prüfer:innen dabei. Sie weiß, dass die Anspannung oft groß ist: „Sehr viele sind nervös. Die letzte Prüfung – das Staatsexamen – ist bei den meisten lange her.“
Rund 60 Minuten dauert die Prüfung pro Person. In dieser Zeit werden vier der folgenden sieben Fächer behandelt:
- Organisation und Aufgaben der öffentlichen Gesundheitssicherung und der Gesundheitsverwaltung
- Zahnärztliche Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst
- Sachverständigen- und Gutachtertätigkeiten
- Rechts- und Verwaltungskunde
- Epidemiologie, Statistik und Gesundheitsplanung
- Zahnmedizinische Gesundheitsüberwachung, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und fachspezifische Prävention sowie
- Hygienemanagement in zahnmedizinischen Versorgungseinrichtungen.
Alle acht Teilnehmenden waren gut vorbereitet und konnten die Prüfung erfolgreich abschließen. Das Ergebnis erfuhren sie direkt im Anschluss.
Mindestens vier Jahre dauert die Weiterbildung. Der theoretische Unterricht an der AÖGW umfasst 400 Unterrichtseinheiten: 300 davon absolvieren die Teilnehmenden gemeinsam mit den Fachärztinnen /Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen, weitere 100 sind fachspezifisch.
Wenn alle vorgeschriebenen praktischen und theoretischen Weiterbildungszeiten erfüllt sind, kann die staatliche Prüfung abgelegt werden. Organisiert und durchgeführt wird sie vom Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Weiterbildung – in NRW eingerichtet beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Die AÖGW stellt lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung.
Nach der bestandenen Prüfung dürfen die Teilnehmenden die Bezeichnung „Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“ allerdings noch nicht direkt führen. Dafür muss die zuständige Landeskammer die Bezeichnung verleihen.