Neue Weiterbildungsordnung für NRW in Kraft

Die neue Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit für die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf ist im Mai 2015 in Kraft getreten. In ihr sind einige Veränderungen im Ablauf und Abschluss der Weiterbildung eingearbeitet worden.

So ist es nun möglich, die Weiterbildung in Modulen und nicht wie bisher im Blockmodell zu absolvieren. Eine schriftliche Abschlussarbeit neben den mündlichen Prüfungen ist auch nicht mehr Bestandteil der Prüfungsordnung.

Laut § 18 der Verordnung haben diejenigen, welche die Weiterbildung nach der alten gesetzlichen Grundlage begonnen haben, die Wahl, sich nach alter oder nach neuer Prüfungsordnung prüfen zu lassen. Sofern man sich nach der neuen Prüfungsordnung prüfen lassen möchte, d.h. wenn man die Prüfung ohne schriftliche Abschlussarbeit beenden will, muss ein entsprechender Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung an das Prüfungsamt in Münster gestellt werden.

Im internen Bereich für Mitglieder finden Sie die aktuellen Weiterbildungsordnungen unter "Rechtsgrundlagen - Landesrecht".

Quelle: Recht NRW

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