Koalition des Bundes: "Pakt für den öffentlichen Gesund­heits­dienst"

Der Koalitionsausschuss des Bundes einigte sich am 3. Juni 2020 auf ein beispielloses und umfassendes Konjunkturpaket. Um das Paket der Bundesregierung im Volumen von rund 130 Milliarden Euro umzusetzen, hat das Kabinett zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen Erleichterungen und Hilfen wie die befristete Senkung der Mehrwertsteuer, der Kinderbonus oder Unterstützung für Länder und Kommunen. Mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2020 konnte das Kabinett zudem die finanziellen Voraussetzungen für die Maßnahmen zur Überwindung der Coronakrise auf den Weg bringen.

Alle Einzelheiten finden Sie unter bundesfinanzministerium.de

Die Stärkung der Zukunftsfähigkeit beinhaltet auch Maßnahmen, um den Schutz vor Pandemien zu verbessern. Im Eckpunktepapier unter Punkt 50 ist zu lesen, dass eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes dringend notwendig ist. Der Bund strebt einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ mit den Ländern und Kommunen an.

In diesem Rahmen werden die Gesundheitsämter bei der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung unterstützt und bei den Möglichkeiten zur Personalgewinnung gestärkt. Es sollen die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die "zusätzlichen erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren...Zur leichteren Personalgewinnung muss die Bezahlung mit dem ärztlichen Gehalt in anderen Bereichen des Gesundheitswesens mithalten können."

Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll stärker in die medizinische Ausbildung und das Studium integriert werden.

4 Mrd. Euro stehen zur Verfügung. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese enormen Möglichkeiten in Bundes- und Ländergesetze niederschlagen und was in den Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte ankommt. Sicher ist aber, dass starke und aktive Berufsverbände dabei eine große Rolle spielen dürften und die Aktivitäten der BZÖG-Mitglieder in den Gremien und vor Ort enorm wichtig sind.

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