Delegiertenversammlung des BZÖG in Erfurt

Satzungsänderung und Vorstandswahl

Die Bundesverbände der Zahnärzte und der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hatten vom 10. bis 12. Mai 2012 zu ihrem 62. Wissenschaftlichen Kongress nach Erfurt eingeladen. Die Thüringer Landeshauptstadt stellte dazu bei herrlichem Sonnenschein einen großartigen Rahmen für den kollegialen Austausch dar. Der restaurierte „Kaisersaal“ mit seinen Tagungsräumen inmitten der historischen Altstadt schaut nicht nur auf eine 500-jährige Geschichte und zahlreiche namhafte Gäste aus Kultur und Politik zurück, sondern bot auch ein ansprechendes Ambiente. Mit dem interessanten und vielseitigen Vortragsprogramm wird der diesjährige Kongress in bester Erinnerung bleiben.

Am Rande des wissenschaftlichen Kongressprogramms fand die Delegierten- und Mitgliederversammlung des BZÖG statt, bei der in diesem Jahr der Vorstand gewählt wurde. Aufgrund der zuvor beschlossenen Satzungsänderung besteht der Vorstand nun aus sieben Mitgliedern. Der neue Passus in der Satzung lautet:

§ 9 (1) Der Bundesvorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Geschäftsführerin/Geschäftsführer, der/dem Schatzmeisterin/Schatzmeister und 3 Beisitzerinnen/Beisitzern und zwar der/dem Redakteurin/Redakteur der Verbandszeitschrift, der/dem wissenschaftlichen Referentin/Referenten und der/dem Redakteurin/Redakteur Internet.

 Zum 1. Vorsitzenden wurde Herr Dr. Pantelis Petrakakis und zur 2. Vorsitzenden Frau Dr. Sabine Breitenbach wieder gewählt. Ebenfalls im Amt bestätigt wurden Frau Dr. Cornelia Wempe als Geschäftsführerin und Herr Bernd Schröder als Schatzmeister. Neu im Vorstand ist Frau Erdmuthe Kettler als Redakteurin der Verbandszeitschrift „Zahnärztlicher Gesundheitsdienst“. Die neuen Funktionen im Vorstand werden bis zur Gültigkeit der Satzungsänderung mit dem Eintrag ins Vereinsregister kommissarisch von Herrn Dr. Uwe Niekusch (Wissenschaftlicher Referent) und Frau Dr. Grit Hantzsche (Redaktion Website) wahrgenommen.

Das Protokoll der Delegiertenversammlung steht den Mitgliedern im Internen Bereich zur Verfügung. 

 

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