Arbeits­gemein­schaft Kinder­schutz des BZÖG gegründet - Grund­lagen­papier

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch Beschäftigten in medizinischen Fachberufen kommt aufgrund ihrer Fachkenntnisse die besondere Aufgabe zu, eine potenzielle Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen und sich aktiv im Kinderschutz zu beteiligen. Da ein erkranktes und unversorgtes Gebiss bei Kindern und Heranwachsenden ein erstes Alarmzeichen für eine gesundheitliche Vernachlässigung und/oder Gefährdung sein kann, können insbesondere Zahnärzt*innen zu einer Früherkennung eines beeinträchtigten Kindeswohls beitragen. Die Früherkennung dieser sogenannten „Dentalen Vernachlässigung“ ist nicht nur in der Zahnarztpraxis möglich. Sie erfolgt auch im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen durch Zahnärzt*innen kommunaler Gesundheitsämter in Kitas und Schulen. Durch die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen können sehr viele Kinder sehr frühzeitig in ihrer Lebenswelt erreicht und zahnärztlich untersucht werden. Diese Betreuungsstrukturen ermöglichen den Kontakt zu allen Kindern. Dies ist insbesondere bei Kindern aus Familien mit einem problematischen sozialen Hintergrund von Bedeutung, die häufig aus unterschiedlichen Gründen einen eher eingeschränkten Zugang in die Arzt- und Zahnarztpraxis haben. Zahnärztliche Untersuchungen in Kitas und Schulen haben somit eine sozialkompensatorische Funktion, durch welche insbesondere für diese Kinder eine gesundheitliche Chancengleichheit ermöglicht wird. Auf diese Weise kann nicht nur die mundgesundheitsbezogene, sondern auch die allgemeine Lebensqualität der betroffenen Kinder verbessert werden. Auch die frühe Erkennung möglicher Gefährdungsaspekte und die frühe Vermittlung von Hilfen werden dadurch ermöglicht.

Um strukturierte Kinderschutzkonzepte in den kommunalen Zahnärztlichen Diensten in Deutschland umzusetzen, wurde Ende des Jahres 2023 durch den Vorstand des BZÖG die Arbeitsgruppe Kinderschutz (AGK) ins Leben gerufen. Die multiprofessionelle Arbeitsgruppe besteht aus Zahnärzt*innen sowie Kinder- und Jugendärzt*innen kommunaler Gesundheitsämter, Vertreter*innen der Jugendhilfe, verschiedenen Fachgesellschaften und Weiterbildungseinrichtungen.

Zielsetzungen der AGK sind u.a.

  • Schaffung einer Übersicht über bereits bestehende Schutzkonzepte, deren Dokumentation und Veröffentlichung.
  • Definition von Kriterien einer Dentalen Vernachlässigung.
  • Beratung und Unterstützung Zahnärztlicher Dienste bei der Konzeption und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten.
  • Wissenschaftliche Kooperation mit medizinischen und zahnmedizinischen Fachgesellschaften, fachspezifischen Bildungsinstitutionen, berufspolitischen oder fachlichen Verbänden sowie mit Fakultäten der Zahn-, Kinder- und Rechtsmedizin.

Weitere wichtige Ziele der AGK sind ihre Funktion als Ansprechpartnerin für fachspezifische und politische Anfragen sowie insbesondere für die Schaffung interdisziplinärer Netzwerke zwischen dem Kinderschutz in der Medizin, der Jugendhilfe, den kommunalen Zahnärztlichen Diensten und der ambulanten Versorgung in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Die Arbeitsweise der AGK, ihre weiteren Zielsetzungen sowie wissenschaftliche und strukturelle Hintergründe zum Phänomen der Dentalen Vernachlässigung sind dem von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Grundsatzpapier zu entnehmen.

Die zm-online berichtet darüber auf ihrer Homepage www.zm-online.de

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